Draussenstadt – Call for Action #1
Aus aktuellem Anlass möchten wir darüber informieren, dass der „Call for Action“ bis auf weiteres verschoben wird.
Mit dem von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa initiierten Programm sollte die kurzfristige Umsetzung von Konzepten für genehmigungsfähige, publikumswirksame Kulturveranstaltungen, die bis zum Jahresende 2020 im Berliner Stadtraum - draußen - stattfinden können, ermöglicht werden.
Aufgrund der berlinweit aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen und zur weiteren Eindämmung der Pandemie-Entwicklung wird der Rahmen des Möglichen derzeit leider wieder kleiner. Aus diesem Grund wird das Programm „Call for Action“ verschoben und die laufende Ausschreibung der Kulturprojekte Berlin GmbH für die Vergabe von Aufträgen für publikumswirksame Veranstaltungen im öffentlichen Stadtraum aufgehoben. Eine nachträgliche Änderung der Ausschreibung ist den für das Vergabeverfahren nach § 2 UVgO geltenden Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht möglich. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, sehen aber in Anbetracht starker Einschränkungen und Begrenzungen der Teilnehmer*innenzahlen für Treffen und Veranstaltungen auch im öffentlichen Raum, derzeit keine andere Möglichkeit, als die Ausschreibung aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu verschieben.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa informiert dazu in ihrer Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020: „Angesichts der rapiden Zunahme der Infektionszahlen unterliegt das öffentliche Leben Berlins bis zunächst 31. Oktober besonders strengen Maßnahmen, in der Hoffnung, das Infektionsgeschehen auf diesem Weg wieder in den Griff zu bekommen. Angesichts dieser Situation, in der wir alle erneut gezwungen sind, „auf Sicht“ zu fahren, ist es für die Senatsverwaltung für Kultur und Europa nicht zu verantworten, grünes Licht für zusätzliche publikumsrelevante Veranstaltungen im Freien zu geben, deren Durchführbarkeit einer wachsenden Unsicherheit ausgesetzt ist. Sobald es das Infektionsgeschehen erlaubt, die Entwicklungen klarer sind, wir wieder „festen Grund“ haben, werden wir einen neuen Anlauf starten.“
Allen Bieter*innen, denen im Rahmen der Beantragung von Genehmigungen ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung des „Call for Action #1“ (22.09.2020) Kosten bei den zuständigen Ämtern entstanden sind, können diese zur Erstattung einreichen. Dazu sollten die Originalbelege inklusive Zahlungsnachweis mit einem kurzen Anschreiben unter Angabe der Antragsnummer, Titel der Veranstaltung und Bankverbindung ausschließlich postalisch bis zum 31.10.2020 (Poststempel) an: Kulturprojekte Berlin GmbH, Stichwort: Call for Action, Klosterstraße 68, 10179 Berlin übersandt werden.
Unser Serviceteam steht bei Rückfragen dazu ab Montag, den 19.10.2020 bis zum 30.10.2020 per Email unter draussenstadt@kulturprojekte.berlin oder wochentags zwischen 10 und 15 Uhr auch telefonisch unter 030-24749-810 gerne zur Verfügung.
Sobald eine erneute Ausschreibung wieder möglich ist, werden wir darüber an dieser Stelle informieren.